Ortsfeste Steigleitern
HBSecurity bietet ortsfeste Steigleitern im Einklang mit den Vorgaben der ital. gesetzesv. Rechtsv. D.Lgs. 81/08 und auf Anfrage Leitern, die die Vorgaben der europäischen Rechtsvorschriften erfüllen.
HINWEIS: Gemäß der ital. gesetzesv. Rechtsv. D.Lgs. 81/08 besteht bei Steighöhen bis MAX. 10 m die Möglichkeit für einzügige Konfigurationen ohne Ruhe- oder Umsteigepodeste. Gemäß UNI EN 14122-4 müssen Ruhepodeste mindestens alle 6 m vorgesehen sein, wenn die Steighöhe 8 m überschreitet. In der Region Veneto müssen Ruhepodeste mindestens alle 4 m vorgesehen sein.